<html>
<head>
<title>Aktuelle Informationen</title>
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</style></head>
<body bgcolor="#cdcdcd">
<h1 align="center">Informationen für Musikveranstalter</h1>
<h4 align="left"><a name="Uebersicht"></a>Übersicht:</h4>
<ul>
<li><a href="#GEMAPiraten">G E M A-Wahlhilfe für Piraten</a></li>
<li><a href="#Piratenpartei">Einfluß der Piratenpartei auf das
Urheberrecht</a></li>
<li><a href="#Bergkameraden">Bergkameraden
sind wir .....</a></li>
<li><a href="#Strassenfeste">Straßenfeste</a></li>
<li><a href="#Paketpreise">Paketpreise
(=Gesamtpreis Essen und Musik)</a></li>
<li><a href="#GEMAMarketing">GEMA feuert
Marketingdirektor</a></li>
<li><a href="#GEMAUmfrage">GEMA plant Umfrage über
Kundenzufriedenheit</a></li>
<li><a href="#Strassenfeste">GEMA-Forderungen für
Straßenfeste</a></li>
<li><a href="#NeueBesen">Neue Besen kehren gut!</a></li>
<li><a href="#GEMAKartellverfahren">GEMA droht ein
Kartellverfahren</a></li>
<li><a href="#AufloesungZweiteKammer">Rein in die Kartoffeln
- raus aus den Kartoffeln</a></li>
<li><a href="#digitalesFernsehen">Digitales Fernsehen und
Verwertungsgesellschaften</a></li>
<li><a href="#BGHKontrolle">BGH: Kein Anspruch auf Duldung
von Kontrollbesuchen</a></li>
<li><a href="#EUSantiago">EU-Kommission befaßt
sich mit Santiago-Agreement</a></li>
<li><a href="#VorsSchS">Reg.-Dir. Dördelmann
nicht mehr Vorsitzender der 1. Kammer der Schiedsstelle</a></li>
<li><a href="#GVLAntrag">Antrag der GVL auf Herabsetzung der
Vergütung für Vervielfältigung</a></li>
<li><a href="#NeueOrgaSchiedsstelle">Neue Organisation der
Schiedsstelle</a></li>
<li><a href="#GEMADisco1">GEMA
geht gegen Diskotheken vor</a></li>
<li><a href="#PCPauschale">Urheberpauschale für
PC-Systeme</a></li>
<li><a href="#NovelleUrhG">Geplante Novelle des
Urheberrechts</a></li>
<li><a href="#Hotelsendetarif">Hotelsendetarif</a></li>
<li><a href="#Tarifverhandlungen2003">Tarifverhandlungen
mit der GEMA für
2003</a> </li>
<li><a href="#Fragebogen">Fragebogen
der GEMA an deutsche Diskotheken</a></li>
<li><a href="#InternetauftrittUndGEMA">GEMA nutzt
Informationen aus dem Internet</a></li>
<li><a href="#Vervielfaeltigungen">Vervielfältigungen</a></li>
</ul>
<hr>
<h4 align="center"><a name="GEMAPiraten">G E M A-Wahlhilfe für Piraten
</h4>
<p>Die GEMA stellte in einer Pressekonferenz am
02. April 2012 die ab 01. Januar 2013 geltenden Tarife für Tanz- und Unterhaltungsmusik
mit Musikern (U-V) und mit Tonträger (M-V)vor. Beide lösen die seit
Jahrzehnten geltenden Tarife U-VK und M-U ab. Rein AredaktionellA werden durch Akleine@Veränderungen weitere Verteuerungen eingebaut. Während kleinere
Veranstaltungen in kleinen Räumen ( bis 100 m5)ohne Eintritt nur gering erhöht werden, fallen gewohnte
Abstufungen weg und werden durch eine l saftige Erhöhung ersetzt.</p>
<p>Kostete ein Feuerwehrball in einem Saal bis
533 m5 und einem Eintrittsgeld bis 20,00 i - also die typische Dorfveranstaltung der Freiwilligen
Feuerwehr - bisher 422,20 i werden ab 01. Januar 2013 - Raumgröße neu bis 500 m5 - fällig: </p>
<p>Grundpreis laut Tabelle bis 3,00 i Eintritt
150,00 i </p>
<p>je weitere 1,00 i Eintritt 50,00 i - also 17 X 50,00 i 850,00
i </P>
<p>1.000,00 i </p>
<p>Erhöhung absolut + 577,80 i </p>
<p>Erhöhung in % + 136,86 % </p>
<p>Ein Faschingsball in einer Stadthalle bis
3.000 m5 bis 50,00 i Eintritt : <p>
<p>bisher
2.019,16 i </p>
<p>ab 01.01.2013 </p>
<p>Grundpreis Raumgröße lt
Tabelle bis 500 m5 150,00 i </p>
<p>Zuschlag je weiter 100 m 5 = 10,00 i 450,00 i </p>
<p>Zuschlag für den über 3,00 i hinausgehenden Eintritt </p>
<p>47,00 i X 50,00 i 2.350,00 i </p>
<p>Gesamtkosten
2.950,00 i
3.950,00 i </p>
<p>Erhöhung absolut +
930,80 i </p>
<p>Erhöhung in % + 46,10 % </p>
<p>Die vorstehenden Berechnungen verstehen sich
ohne MWSt und Gesamtvertragsnachlaß.
</p>
<p>Für Massenveranstalter entfallen bei Abschluß eines Jahrespauschalvertrags die Nachlässe </p>
<p>20 % ab der 41sten Veranstaltung </p>
<p>30% ab der 81sten Veranstaltung </p>
<p>40% ab der 121sten Veranstaltung </p>
<p>50 % ab für Veranstaltungen über 161 </p>
<p>Ab 01.01.2013 : </p>
<p> bis 15 Veranstaltungen kein Nachlaß</p>
<p>ab der
16sten Veranstaltung
10% Nachlaß </p>
<p>Viele Veranstalter werden bei diesen Tarifen
in Schwierigkeiten geraten, zumal höhere
Eintrittsgelder in der Praxis kaum durchsetzbar sind. </p>
<p>Veranstalter von Straßenfesten und
Weihnachtsmärkten werden auf Musik aus dem GEMA-
Repertoire künftig verzichten oder ihre
Veranstaltungen ganz absagen müssen. Dabei besteht
bei Weihnachtsmärkten noch die Möglichkeit, auf
GEMA-freie und GVL-freie Musik auszu-
weichen. Die Schutzfristen der klassischen Weihnachtslieder
sind längst abgelaufen. </p>
<p>Straßenfest bis 10.000 m5 - ohne Eintritt </p>
<p>täglich </p>
<p>Grundpreis
110,00
i </p>
<p>Zuschlag für weitere 9.500 m5 95 X 22,00 i
2.090,00 i </p>
<p>
2.200,00
i </p>
<p>3 Tage ( übliche Dauer eines Straßenfestes)
6.600,00 i </p>
<p>
<p>Weihnachtsmarkt bis 10.000 m5 ohne Eintritt </p>
<p>30 Tage 66.000,00
i </p>
<p>Die neuen Tarife enthalten auch Gags:
<p>So erhalten z.B. Veranstaltungen von Gehörlosen-Vereinigungen
einen Nachlaß von 33 1/3 %.
<p>Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. </p>
<p>Soweit den Tarifen zu entnehmen ist, fordert
die GEMA noch keinen Nachweis der Gehörlosigkeit. </p>
<p>Die Musiknutzer müssen der GEMA dankbar sein,
daß, sie entgegen ihrer sonstigen Gewohnheiten
einen erst ab 01. Januar des kommenden Jahres
geltenden Tarif schon im April veröffentlicht -
vor den beiden Landtagswahlen in NRW und Schleswig-Holstein. Eine solche
kostenlose
Wahlhilfe haben sich die Piraten in ihren kühnsten Träumen
nicht erhofft. Mit diesen Tarifen watscht die GEMA ihre Unterstützer in den
Volksparteien regelrecht ab. Musikverbraucher können nur hoffen, daß der eine oder andere politische GEMA-Freund aufwacht -
spätestens nach den Wahlen in NRW und Schleswig-Holstein. 12 - 13 % Piraten-Wähler
können nur von den alten Parteien kommen. </p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="Piratenpartei">Einfluß der Piratenpartei auf das Urheberrecht</h4>
<p>Aufgrund des Berliner Wahlerfolgs der
Piratenpartei und der ihr in Umfragen ständig vorhergesagten Werte von 7 % +
“wachen” die sogenannten etablierten Parteien auf.</p>
<p>Die Grünen diskutierten am letzten Wochenende
anläßlich ihres Parteitags in Kiel ein 16-seitiges
Positionspapier zum Urheberrecht. Nach großen Diskussionen wurden zwar keine
Beschlüsse gefaßt, die weitere Behandlung aber in
einen Ausschuß verwiesen. Die wütende Reaktion
betroffener Verbände fand in einem bösartigen Artikel in der Süddeutschen
Zeitung vom 26./27. November 2011 unter der Überschrift Offenheit, Freiheit,
Panik seinen Niederschlag. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß der Verfasser - Tobias Kniebe
- Mitglied der VG Wort ist und als “betroffener Hund bellt”?</p>
<p>Um weiteren Zulauf der Piratenpartei zu
verhindern, werden alle Parteien ihre Aktivitäten zugunsten der Urheber,
Leistungsschutzberechtigten und insbesondere auch der Verwertungsgesellschaften
stark zurückfahren, wenn nicht gar ganz einstellen.</p>
<p>Es ist nicht mehr “schick”, sich mit
Vertretern dieser Organisation in Berlin (z.B. auf Parlamentarischen Abenden
usw.) zu treffen und Statements zum Urheberrecht in deren Sinne abzugeben. Wer läßt schon gerne in seinem heimischen Wahlkreis “mit
Fingern auf sich zeigen”, weil er gegen die Interessen
seiner Wähler aktiv wird?</p>
<p>Das Wählerpotential der Piratenpartei läßt sich bei konkreten, durchdachten Forderungen zur
Novellierung des Urheberrechts erheblich ausweiten - man denke nur an die
Betreiber von Diskos, Vereinkassierer mit 2 oder 3
Musikveranstaltungen im Jahr, Kindergärten, Gastronomen, Fahrgeschäfte und
Standbetreiber auf Volksfesten, Veranstalter von Straßenfesten, Gewerbeverbände
mit einem Weihnachtsmarkt oder verkaufsoffenem Sonntag, Berieselungsmusik in
Läden, Kaufhäusern und Frisör-Salons, Fitness-Studios, Tanzschulen,
Feuerwehrball, Karnevalsvereine usw.</p>
<p>Die Grünen haben das bereits erkannt und
öffentlich diskutiert. Bei den anderen Parteien läuft die Meinungsbildung dazu
noch im Stillen.</p>
<p>Es ist ein Aberglauben, die Piratenpartei und
ihre Forderungen seien ausschließlich auf das INTERNET beschränkt.</p>
<p>Nach 7 % PLUS Wählern lecken sich die
Parteien heute die Finger. Zumal es kaum noch eine fest an eine Partei
gebundene Wählerschaft gibt.</p>
<p>Die große Zeit immer neuer gesetzlicher
Vergünstigungen zugunsten der Rechteinhaber dürfte für lange Jahre vorbei sein.</p>
<p>Das Pendel schlägt zurück.</p>
<p>Nutzer von INTERNET, Urheber- und
Leistungsschutzrechten aller Länder vereinigt Euch!</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"<a name="Bergkameraden">Bergkameraden
sind wir ......</h4>
<p>Am 01. Januar 2009 wurde Dr. Robert Staats
Geschäftsführender Vorstand der VG Wort.</p>
<p>Diesen Aufstieg teilte er umgehend seinem
Bergkameraden Prof. Dr. Bornkamm, Vorsitzender
Richter des I. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof
(zuständig u.a. für alle urheberrechtliche
Streitigkeiten) mit.</p>
<p>Man ist ja seit vielen Jahren befreundet und
unternahm schon häufig gemeinsame Bergtouren.</p>
<p>Wie auch immer, erfuhr das eine von der VG
Wort Beklagte. Die Revision ist bei eben diesem
I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs anhängig -
Bergkamerad Prof. Dr. Bornkamm also
zuständig.</p>
<p>Am 23. Juni 2009 stellte die Beklagte einen
Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Professor Dr. Bornkamm, den Bergkameraden des Geschäftsführenden
Vorsitzenden der
klagenden VG Wort.
Bereits durch Beschluß am 29. Juni 2009 wies
der I. Zivilsenat diesen Befangenheitsantrag zurück. In der Begründung führt
der I. Zivilsenat u.a. aus, daß sich die Beziehungen
der Bergkameraden in den letzten Jahren gelockert hätten - hoffentlich nicht
auch
die Seile beim nächsten Aufstieg.</p>
<p>Notaren auferlegte der Bundesgerichtshof in
mehreren Entscheidungen die <emph>Vermeidung
des
bösen Scheins</emph> -
so u.a. BGH vom 25.02.1969 und vom 30.05.1972.</p>
<p>Quod
licet jovi - non licet bovi!</p>
<p>Man darf Wetten auf den Ausgang dieses
Revisionsverfahrens <emph>I ZR 168/06</emph> abschließen.</p>
<p>Honit soit - qui mal y pense!</p>
<p>Quelle: I ZR 168/06</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="Strassenfeste">Straßenfeste</h4>
<p>Die Schiedsstelle entschied in mehreren
Einigungsvorschlägen, von denen keiner rechtskräftig wurde:</p>
<ol>
<li> Für die Vergütungsberechnung der
Musikaufführungen auf Straßenfeste ist
der GEMA-Tarif
U-VK
einschlägig. </li>
<li> Es ist nicht Sache der Schiedsstelle, die
Passivlegitimation eines
Antragsgegners der GEMA
zu
prüfen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle lassen diese Frage
offen.Für Beweiserhebungen
sind die
ordentlichen Gerichte in den nachfolgenden Verfahren
zuständig.
Die
Schiedsstelle entscheidet nur über die Angemessenheit und
Anwendung der GEMA-Tarife.</li>
<li>Der Vergütungsberechnung der GEMA ist die
gesamte Fläche eines
Straßenfestes zugrunde zu
legen.
Auch die Verkehrsflächen, Fluchtwege und durch Stände oder
Fahrgeschäfte besetzten
Flächen
werden nicht abgezogen. Der GEMA ist eine solche Berechnung
der anders genutzten
Flächen
nicht zuzumuten. Die Vergütung nach der Gesamtfläche ist der
Vergütungsberechnung
der GEMA
<emph>systemimmanent</emph>.</li>
<li>Auch Zahlungen anderer Musiknutzer
(Standbetreiber,
Fahrgeschäfte,usw.) auf einem Straßen-
fest für
dieses Fest an die GEMA werden nicht
berücksichtigt und
führen zu keinen Abschlägen.</li>
<li>Es ist unerheblich, welche Flächen vor
sogenannten Eventbühnen
tatsächlich beschallt werden und
welche
überhaupt nicht oder aus anderen Musikquellen beschallt werden.</li>
</ol>
Anmerkungen:
<ul>
<li>Die Schiedsstelle fertigt in einem
"Hauruckverfahren" mit offensichtlichen
Textbausteinen seit einiger
Zeit Einigungsvorschläge zu dem durch keinen
Gesamtvertag geregelten
Komplex Straßenfeste ab.</li>
<li>Sie setzt sich in
allen Fällen weitgehend über den Parteivortrag hinweg,
schöpft ihn nur in geringem
Maße aus, um so zu dem offensichtlich vorgegebenen
Ergebnis zu kommen.</li>
<li>Wegen der Kostenfolgen ist die Haltung der
Schiedsstelle, die
Passivlegitimation nicht zu prüfen und
den Vortrag der GEMA insoweit einfach als richtig
trotz substantiierten
Bestreitens mit Beweisangebboten
zu unterstellen, absolut unverständlich und unhaltbar.</li>
<li>Die Nichtberücksichtigung der von
Standbetreibern, Karussellunternehmen,
Promotionständen,
Demonstrationsbühnen des Einzelhandels mit eigenen
Musikanlagen beschallten
Flächen führt
zu Doppelzahlungen.</li>
<li>In zwei Fällen wurden selbst die vorgelegten
Berichte der GEMA-Kontrolleure
mit Angabe der
jeweiligen Musikquellen einfach übergangen. Vorlage
der Verträge dieser
Musiknutzer mit der
GEMA-Bezirksdirektion wurden ignoriert.</li>
<li>Da die GEMA nicht übereinstimmend mit den
jeweiligen Antragsgegnern eine
mündliche Verhandlung
beantragte, wurde in keinem Fall mündlich verhandelt.</li>
<li>Die Schiedsstelle drückt sich offensichtlich
vor mündlichen Verhandlungen.</li>
</ul>
<p>Neueste Taktik der GEMA-Bezirksdirektion
NRW:</p>
<blockquote>einstweilige
Verfügungen gegen Veranstalter von
Musiknutzungen auf
Straßenfesten, die mit der GEMA streiten.</blockquote>
<p>Folge der einstweiligen
Verfügungen:</p>
<blockquote>
Hinterlegungen von
4-stelligen Beträgen für jedes Straßenfest
berechnet von der GEMA
nach der Gesamtfläche.</blockquote>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="#Paketpreise">Paketpreise
( = Gesamtpreis für Essen + Musik)</h4>
<p>Die Schiedsstelle setzte ich in einem
umfangreichen Einigungsvorschlag ( ebenfalls nicht
rechtskräftig)
mit der Berechnung der GEMA , ein Drittel des
Paketpreises der Berechnung
der Lizenz zugrunde zu
legen, auseinander.</p>
<ol>
<li>Grundsätzlich kann die GEMA ein Drittel des durchschnittlichen
Gesamtpreises aller angebotenen
Eintrittskarten der Berechnung ihrer Lizenzforderungen
zugrunde legen.</li>
<li>Die Vergütungsforderung darf 10 % eines
Drittels der Bruttoeinnahmen der
jeweiligen Veranstaltung nicht
überschreiten.</li>
</ol>
<p>Anmerkung:</p>
<ul>
<li>Positiv ist die erstmalige Beschränkung auf
10 % eines Drittels der
Gesamteinnahmen. Diese Deckelung
gab es bisher nicht. Auch Flops mußten
voll bezahlt werden.</li>
<li>Obwohl
Paketpreise in keinem Tarif der GEMA und auch in keinem
Gesamtvertrag enthalten sind, fühlte
sich der DEHOGA, Berlin, und einer seiner
Landesverbände in den neuen
Bundeslänern ( mit einem
Organisationsgrad von knapp 20 % !) bemüßigt, der
Ein-Drittel-Lösung unter
Verletzung der Interessen
seiner Mitglieder zuzustimmen. Die beiden
Bestätigungsschreiben der GEMA,
denen offensichtlich
nicht widersprochen wurde, dienen nunmehr als
"Legitimation" dieser
Berechnung und werden in
allen Verfahren vorgelegt.</li>
<li>10 Jahre lang wehrte eine
Verhandlungskommission alle Versuche der GEMA ab,
ein Drittel eines
Paketpreises
als fiktiven Eintritt anzusetzen.
Warum der DEHOGA
"einknickte"
und die Interessen
seiner Mitglieder so grob verletzte, wurde bisher
nicht erklärt. Es
verwundert nicht, daß die betrof-
fenen Veranstalter trotz DEHOGA-Mitgliedschaft sich in
diesen Fragen
anderweitig beraten lassen
und über die Verwendung ihrer DEHOGA-Beiträge
nachdenken.</li>
<li>Das obige Verfahren wird im übrigen vor den ordentlichen
Gerichten
fortgesetzt.</li>
</ul>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="GEMAMarketing">GEMA feuert
Marketingdirektor</h4>
<p>Der Monat Mai ist für leitende (oder besser:
leidende?) GEMA Mitarbeiter kein reiner Wonnemonat,
sondern eher
ein Monat zum Zittern. Siehe Mai 2006 (Dr. Kröber, Dr. Steinschulte, Prof.Dr. Karbaum)!</p>
<p> Der Aufsichtsrat der GEMA trennte sich von
dem erst 2006 berufenen Marketingdirektor Henrik Hörning
Knall auf
Fall zum 31. Mai 2008. Dabei lief sein Zweijahresvertrag nur noch bis zum 31.
Dezember 2008.
Selbst das
Abwarten dieser 7-monatigen Schamfrist war offenbar nicht mehr hinnehmbar.</p>
<p> Umbau der früheren Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit von 4 auf 12 Mitarbeiter - Rückgang der
Lizenzerträge - erstmals Minus nach dem II. Weltkriege - steigende
Kosten.</p>
<p>Das war dem Aufsichtsrat offensichtlich zuviel.</p>
<p>Allein die Einschränkung des Spielzeugs
"Marketing" von 12 auf wieder 4 Mitarbeiter dürfte Einsparungen
von
mindestens 500.000,00 € bringen.</p>
<p>
Ein deutlicher Warnschuß für den seit etwa 17
Monate amtierenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Harald
Heker - oder der Anfang vom Ende ?</p>
<p>
Die GEMA ist nicht der Deutsche Börsenverein. Wie seit Jahrzehnten
zählen nur die in Geld sichtbaren
Ergebnisse, die bei den Mitgliedern in Form von Ausschüttungen
ankommen.</p>
<p>
Es wurde nie schlüssig erklärt, warum das faktische Monopol GEMA
Marketing benötigt.</p>
<p>Entgegen dem altdeutschen Sprichwort
"kehren neue Besen nicht immer gut".</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="GEMAUmfrage"></a>GEMA plant Umfrage über
Kundenzufriedenheit</h4>
<p>Die GEMA plant eine Umfrage über die
Kundenzufriedenheit der Musiknutzer. Das Ifo-Institut München soll diese bei
900 oder 1.200 Nutzern (die Angaben differieren) durchführen. Ob diese Kosten
notwendig sind kann man als langjährig mit der GEMA vertrauter Beobachter
bezweifeln. Sicher werden dadurch nur die Kosten der GEMA und dem folgend die
Tarife erhöht.</p>
<p>Pech für die Nutzer.</p>
<p>Wetten, daß das
Ergebnis dieser Befragung unter "Verschluß"
verschwindet und - leider - nie öffentlich wird - oder nur "geschönt"
in den Medien erscheint.</p>
<p>Wir kommen darauf zurück.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="Strassenfeste"></a>GEMA-Forderungen für
Straßenfeste</h4>
<p>Die renommierte Zeitschrift für Urheberrecht
- Z U M - veröffentlichte in ihrer Ausgabe Nr. 7/2007 (Juli) auf den Seiten 587
+ 588 einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vom 24. April 2007.</p>
<p>Entgegen der sonstigen Übung fehlte eine Hinweis darauf, ob dieser Einigungsvorschlag angenommen
wurde oder wegen Widerspruchs ohne Wirkung blieb. Es entstand so beim
unbefangenen Leser der Eindruck, die Berechnungsgrundlage der GEMA bei
Straßenfeste sei geklärt und von den betroffenen Nutzern akzeptiert.</p>
<p>Richtig ist, daß
gegen diesen Einigungsvorschlag seitens des betroffenen Nutzers Widerspruch
eingelegt wurde.</p>
<p>Das Verfahren wurde seitens der GEMA bisher
nicht fortgesetzt.</p>
<p>Zur Sache selbst:</p>
<p>Seit über 10 Jahren streiten die Veranstalter
von Straßenfesten und die GEMA über die der Lizenzierung zugrunde zu legenden
Parameter. Die GEMA will in Anlehnung an ihre Tarifposition für Veranstaltungen
im Freien von der Gesamtbesucherzahl eines Straßenfestes ausgehen. 1,5 Besucher
setzte sie gleich 1 m². Das führte zu Lizenzforderungen, die jedes Straßenfest auf
Dauer verhindert hätten.</p>
<p>Die Schiedsstelle hat in dem nicht angenommen
Einigungsvorschlag den Parameter "Gesamtbesucherzahl" zurückgewiesen
und stellt auf die Gesamtfläche ab.</p>
<p>Auch diese Berechnung, die zwar schon zu
einer Verbesserung führt, ist unangemessen.<p>
<p>Es werden nicht berücksichtigt:</p>
<ul>
<li>nicht gesperrte Verkehrsflächen</li>
<li>Zugänge zu Wohn- und
Geschäftshäusern</li>
<li>Zufahrten zu Garagen</li>
<li>nicht beschallte Flächen</li>
<li>durch eigene Musikquellen beschallte Stände,
Kinderkarusells usw., für die sowieso mit der GEMA
abgerechnet wird.</li>
</ul>
<p>Der einzige richtige Parameter für die
Vergütungsabrechnung ist die tatsächlich beschallte Fläche, inbesondere
im Umkreis sogenannter Eventbühnen.</p>
<p>Die Auseinandersetzungen gehen also weiter.</p>
<p>Jedem Veranstalter kann nur empfohlen werden,
der Tarifanwendung und -angemessenheit der GEMA bei Straßenfesten konkret
mittels eingeschriebenen Briefs an die zuständige Bezirksdirektion zu
widersprechen. Von Anrufen bei der GEMA wird dringend abgeraten.</p>
<p>Es soll sogar einige Veranstalter von
Straßenfesten geben, die sehr ungünstige Verträge mit der GEMA - teilweise
unter Mitwirkung von Rechtsabteilungen - abgeschlossen haben.</p>
<p>Eine Prüfung dieser für Straßenfeste
bestehenden Verträge ist dringend geboten.</p>
<p>Die GEMA-Bezirksdirektion NRW in Dortmund
geht besonders scharf beim Inkasso für Straßenfeste vor.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="NeueBesen"></a>Neue Besen kehren gut!</h4>
<p>Dr. Heker ist seit
dem 01. Januar 2006 im Vorstand der GEMA tätig.</p>
<p>Bereits am 02. Mai 2006 fand eine
außerordentliche Aufsichtsratssitzung der GEMA ohne konkrete Tagesordnung statt
- auch für die GEMA ein ungewöhnlicher Vorgang.</p>
<p>Am 02. Mai 2006 wurden gekündigt:</p>
<blockquote><p>Dr.
Gabriel Steinschulte (53 J) - seit über 25 Jahren bei der GEMA Beauftragter des
Vorstands für europäische Tarifharmonisierung</p>
<p>Prof. Dr. Michael Karbaum
( 63 Jahre) - seit 30 Jahren bei der GEMA Leiter Geschäftsbereich
Verteilung</p>
<p>Dr. Christian Kröber - seit 16 Jahren bei der
GEMA. Leiter Geschäftsbereich Lizenzen und Inkasso I ( Inkl.
Außendienst)</p>
</blockquote>
<p>Die Schreibtische mußten
sofort in Gegenwart von Mitarbeitern der Personaldirektion geräumt werden.</p>
<p>Nur wenige Stunden später wurden die
Mitarbeiter durch Aushang über die Personaländerungen unterrichtet.</p>
<p>Pikant: Im Sitzungssaal warteten der
Präsident des Bundes der Konzertveranstalter, Russ,
mit seinem Rechtsberater Prof. Dr. Johannes Kreile
(Sohn des früheren GEMA-Vorstandes) auf Dr. Kröber um einen neuen Gesamtvertrag
auszuhandeln - vergeblich. Er kam nicht mehr.</p>
<p>Über Stilfragen läßt
sich wohl kaum streiten - für Umgangsformen gibt es inzwischen sehr gute, wenn
auch nicht billige Seminare!</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="GEMAKartellverfahren"></a>GEMA droht ein
Kartellverfahren</h4>
<p>In einem seit 2001 bei der EU laufenden
Verfahren wurde die GEMA endlich aufgefordert, binnen zwei Monaten eine
Stellungnahme abzugeben. Jahrelang blieben alle Eingaben von
Urheberrechtsnutzern unter Hinweis auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU
ungehört. Der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften gelang es immer
wieder, sich einem
europaweiten Wettbewerb mit dem Scheinargument der
angeblichen Besonderheiten im Urheberrecht zu entziehen.</p>
<p>Ziel des nun laufenden Verfahrens ist die
Freizügigkeit der Nutzer:</p>
<p>Auch der Nutzer soll künftig die Rechte
innerhalb der EU dort erwerben können, wo er sie nach seiner Ansicht am
günstigsten erhält. Vielleicht gelingt es diesmal, die letzten staatlich
geduldeten Monopole in der EU zu "knacken".</p>
<p>Einzelnutzer und deren Verbände können das
Verfahren durch Eingaben bei </p>
<blockquote>
Europäische
Kommission<br>
Generaldirektion Wettbewerb<br>
Rue de la Loi 200<br>
B-1049 Brüssel/Weststraat 200<br>
</blockquote>
<p>stützen.</p>
<p>Am hilfreichsten sind die Eingaben, bei denen
eine Verwertungsgesellschaft den Abschluß eines
Vertrags unter Hinweis auf die territoriale Ausschließlichkeit der Wahrnehmung
der Urheber- oder Leistungsschutzrechte verweigerte.</p>
<p>Dem Vernehmen nach soll die Frist der GEMA am
25. März 2006 ablaufen. Die Stellungnahmen sollten bis zu diesem Zeitpunkt auch
in Brüssel vorliegen.</p>
<p>Fragen Sie ruhig schriftlich bei einer
ausländischen Verwertungsgesellschaft wegen des Abschlusses eines Vertrags für
ihre Diskothek, Ihre Tanzschule, Ihre Videothek oder Kaufhaus oder Ihr
Einzelhandelsgeschäft an.</p>
<p>Wenn Sie nicht binnen drei Wochen Antwort
haben, erinnern Sie.</p>
<p>Auch nicht beantwortete Anfragen dürften für
die Generaldirektion Wettbewerb in Brüssel von großem Interesse sein.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="AufloesungZweiteKammer"></a>Rein in die
Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln</h4>
<p>Zum 01. Januar 2004 richtete das
Bundesjustizministerium eine zweite Kammer bei der Schiedsstelle nach dem
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
ein. Über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme und ihre gesetzliche Grundlage
gingen die Meinungen von Anfang an weit auseinander.</p>
<p>Mit einer jetzt bekannt gewordenen Verfügung
vom 22. Oktober 2004 löste das Bundesjustizministerium die Zweite Kammer wieder
auf.</p>
<p>Eine Begründung wurde bisher nicht bekannt.
Zumindest ist der "Rückstau" unerledigter Fälle nicht beseitigt. Dem
Verfasser sind aus eigener Anschauung offene Verfahren aus dem Jahr 2000
bekannt, in denen seit über zwei Jahren nichts mehr geschah. Einem Ondit zufolge soll es auch noch ein offenes
Verfahren aus dem Jahre 1998 geben (?)</p>
<p>Entscheidungen der zumindest seit dem
01.01.2004 bestehenden Zweiten Kammer der Schiedsstelle wurden nicht bekannt.</p>
<p>Möglicherwiese handelte es sich nur um einen
Versuchsballon des Bundesjustizministeriums, der "geplatzt" ist.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="digitalesFernsehen"></a>Digitales Fernsehen
und Verwertungsgesellschaften</h4>
<p>Das in einigen Städten bereits bestehende
digitale Fernsehen wird 2005 auch in München und Nürnberg eingeführt.
Es kann, bei konsequenter Nutzung, Betreibern von
Hotels, Pensionen usw. helfen, Zahlungen an die GEMA, GVL und
andere Verwertungsgesellschaften zu
vermeiden.</p>
<p>Das digitale Fernsehen stellt eine echte
Alternative zu Kabel und Satellit dar. Eine sogenannte
"Zimmerantenne"
reicht aus. Anzuschaffen ist lediglich eine Settop-Box. Diese wird allerdings für jedes Gerät benötigt.
Sie kostet
gegenwärtig noch etwa 80,00 Euro. Der Preis wird in
den kommenden Jahren erheblich sinken. Wer neue Fernsehgeräte
anschafft sollte unbedingt darauf achten, daß diese bereits für den Empfang des digitalen Fernsehens
ausgestattet
sind. Die zusätzliche Anschaffung der Settop-Box entfällt dann.</p>
<p>Sollten die privaten Sender ihrer Ankündigung
verwirklichen, im kommenden Jahr die analogen Sendungen einzustellen,
wird die Umstellung auch für private Haushalte
zwingend.</p>
<p>Die öffentlich-rechtlichen werden folgen.</p>
<p>Digitale Sendungen sind ohne die
Zusatzausrüstung nur noch als "Flimmern" zu empfangen.</p>
<p>Einziger Wermutstropfen: Die Senderauswahl
über Satellit und Kabel bleibt zumindest in den nächsten Jahren noch größer.</p>
<p>Das Vergütunsmerkmal
der Verwertungsgesellschaften - Weiterleitung von Funksendungen - entfällt dann.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="BGHKontrolle"></a>BGH: Kein Anspruch auf
Duldung von Kontrollbesuchen</h4>
<p>Ein Spiegelbericht vom 10.05.2004 über das
Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen
VG Wort gegen einen Betreiber eines Copyshops sorgte in den letzten Tagen für helle
Aufregung bei
der GEMA.</p>
<p>Der BGH wies durch Urteil vom 13.11.2003 (1
ZR 187/01) die Klage der VG Wort auf
Duldung von Kontrollbesuchen rechtskräftig
ab:</p>
<p>a) Einer Verwertungsgesellschaft steht weder
nach § 54 g Absatz 2; § 54 h Absatz 1 UrhG
noch nach § 242 BGB ein Anspruch zu, gegen den Willen
des Geschäftsinhabers die
Geschäftsträume eines Kopierladens zu betreten und die
bereitgehaltenen Fotokopiergeräte zu
erfassen oder zu kontrollieren.</p>
<p>b) Der Anspruch aus § 809 BGB ist auf die
Besichtigung konkreter Sachen oder Sachgesamtheiten
gerichtet und begründet kein Durchsuchungsrecht der
Geschäftsräume des Schuldners.</p>
<p>Nach den Gründen dieses Urteils muß ein Geschäfsinhaber lediglich
Testpersonen dulden, die
sich wie übliche Käufer verhalten und das Angebot der
Dienstleistung wie normale Nachfrager
in Anspruch nehmen. Die Erfassung und Kontrolle von
Kopiergeräten entspricht jedoch nicht
üblichem Kundenverhalten. Der Geschäftsinhaber muß es also nicht hinnehmen.</p>
<p>Die GEMA vertritt nun in einer
Presseerklärung die Aufassung, dieses Urteil sei für
Kontrolleure
- die seit einigen Jahren Beauftragte heißen - nicht
anwendbar. Entgegen der Presseerklärung
der GEMA zu diesem Punkt hat der BGH in den gesamten
Urteilsgründen gerade nicht festgestellt,
daß Kontrollen in den dem Publikum zugängigen Räumen
uneingeschränkt zulässig sind.</p>
<p>Richtig ist, daß
der Geschäftsinhaber nur den Besuch - also nicht die Kontrolle - des
Beauftragten
der GEMA dulden muß, der
sich wie jeder andere Besucher auch verhält:</p>
<p>z. B. Eintritt bezahlt, einen Verzehrbon
erwirbt, ein Getränk oder ein Essen zu sich nimmt, ein Video
mietet usw.</p>
<p>Er muß jedoch nicht
dulden, daß ein Beauftragter kommt, eine Visitenkarte
oder einen GEMA-internen
Dienstausweis vorzeigt, sich nach den
Wiedergabegeräten (z.B. CD-Player, Schallplattenspieler,
Laptop, PC, Lautsprecher, Filmvorführgeräten usw.) umschaut,
oder diese zu sehen fordert oder gar anfängt,
die Raumgröße auszumessen oder die zum Vermieten
bereit gehaltenen Videos oder DVD´s zählt.
Das fällt nicht mehr unter das "übliche
Besucherverhalten.</p>
<p>Juristen und leitende Mitarbeiter der GEMA
sehen das offensichtlich auch unterschiedlich, wenn man den
Presseveröffentlichungen zu diesem Urteil folgen kann.</p>
<p>Der für den Außendienst der GEMA zuständige
Direktor Christian Kröber formuliert wohl daher
sehr vorsichtig : .... auf der Grundlage des
gewachsenen partnerschaftlichen Verhältnisses der
GEMA mit ihren Lizenzkunden werden die
Außendienstbeauftragten auch künftig vor Ort für
Transparenz, Kundenzufriedenheit und verläßliche Sicherung der Autorenrechte
sorgen."</p>
<p><em>Kein Wort
von einem Kontrollrecht!</em></p>
<p>Anders GEMA-Vorstand Prof. Dr. Reinhold Kreile, der wohl der Auffasung
ist, für die GEMA-
Beauftragten gelte dieses Urteil nicht.</p>
<p>Ob die frühere Rechtssprechung
zu den Testkäufern nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts
zu den Wohnungsdurchsuchungen durch Gerichtsvollzieher
(BVerfG 51,97; 57, 346; 76,83)
weiter gilt, muß bezweifelt
werden. Selbst der Gerichtsvollzieher benötigt bei Weigerung des Schuld-
ners eine richterliche Durchsuchungsanordnung (§ 758 a
ZPO). Es ist nicht anzunehmen, daß dem
GEMA-Beauftragten mehr Rechte als einem
Gerichtsvollzieher zustehen.</p>
<p>Interessant wird die Sache, wenn ein Geschäfsinhaber unter Berufung auf das obige BGH-Urteil und
die immer noch geltende Vertragsfreiheit (§ 145 BGB)
GEMA-Beauftragten generell den Zutritt seiner
Geschäftsräume untersagt. Abgesehen von
Monopolunternehmen dürfte das ohne weiteres zulässig sein,
zumal der BGH im oben zitierten neuen Urteil
ausdrücklich ein Kontrollrecht aus § 242 BGB ablehnt.
Ob diese Weigerung opportun ist, ist eine andere Frage
und wird sicher von GEMA-erfahrenen
Juristen im Sinne der GEMA als nicht empfehlenswert
beantwortet werden.</p>
<p>Es kann also durchaus z. B. einen
Disko-Betreiber seinen Türsteher anweisen, keinen GEMA-Beauftragten
einzulassen. Denkbar ist auch, daß
ein Geschäftsinhaber ein Schild anbringt, Betreten für Beauftragte
der GEMA verboten - Off Limits GEMA). Ebenso ist
denkbar, daß er die GEMA anschreibt und generell den
Zutritt für GEMA- Beauftragte untersagt. Da kein
Kontrahierungszwang für den normalen Geschäftsinhaber
besteht, kann er über die Besucher seiner Räume auch
frei entscheiden.</p>
<p>Es wird sicher als Auswirkung des BGH-Urteils
vom 13.11.2003 zu interessanten Fallkonstellationen
und Prozessen kommen - wenn sich das erst einmal
rumgesprochen hat.</p>
<p>Die Karten werden neu gemischt.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="EUSantiago"></a>EU-Kommission befaßt sich mit Santiago-Agreement</h4>
<p>Wie abwegig erschien 1996 die Forderung, den
Verwertungsgesellschaften
Gegenseitigkeitsverträge mit territorialer Ausschließlichkeit
zu verbieten. Wie wurden die Verfechter dieser Forderung gerade in der
Bundesrepublik vom
BJM und Politikern regelrecht "abgebürstet"
ob dieser unsittlichen Forderung. Wie unisono wandten sich insbesondere die
deutschen Verwertungsgesellschaften unter
Federführung der GEMA gegen ein solches
Verbot.</p>
<p>Herausgelöst aus der nationalen Gesetzgebung,
die Forderung auf die europäische Ebene
gehoben, zäh um immer neue Bundesgenossen geworben und
nicht mehr die Urheberrechtsabteilung
der EU (unter Dr. Reinbothe),
sondern die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission als
zuständigen Partner angesprochen, kam es zunächst zu
einem mühsamen Nachdenken.</p>
<p>Nunmehr leitete die EU-Kommission eine Verfahren gegen die Verwertungsgesellschaften
wegen der Online-Lizenzierung von Musikrechten ein. Es
geht um das sogenannte Santiago-Agreement der Verwertungsgesellschaften, eine
Kartellabsprache, wie sie auch in den Hochzeiten des
Kapitalismus kaum zu finden ist.</p>
</p>Die Kommission will zwischen den nationalen
Verwertungsgesellschaften endlich den nach
den Römischen Verträgen festgeschriebenen Wettbewerb
herstellen - zunächst zumindest
einmal im INTERNET:<blockquote> Fällt die erste Bastion, wird nach
der Domino-Theorie auch in anderen Bereichen der
Musiklizenzierungen die territoriale
Ausschließlichkeit nicht mehr zu halten sein.</blockquote>
Es ist deshalb falsch, wenn einzelne Musikverwerter
und ihre Organsiationen meinen, noch
nicht betroffen zu sein. Sie sollten sich schnellstens
einigen und ihre Stellungnahmen in
das Verfahren in Brüssel einbringen.</p>
<p>Die Verwertungsgesellschaften haben 2,5
Monate Zeit für ihre Stellungnahmen.</p>
<p>Also gilt es, im gleichen Zeitraum eigene
Stellungnahmen der EU-Kommission zuzuleiten
- verschiebt diesmal die Sommerferien!</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="VorsSchS"></a>Reg.-Dir. Dördelmann
nicht mehr Vorsitzender der 1. Kammer der Schiedsstelle</h4>
<p>Seit 01. April 2004 ist Herr Reg.-Dir. Dördelmann nicht mehr Vorsitzender der 1. Kammer der
Schiedsstelle. Sein Vertreter, Herr Reg.-Dir. Staat,
übernimmt seine Aufgaben, zumindest vorübergehend. Ob
ein neuer Vorsitzender ernannt wird, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.</p>
<p>Bei der Schiedsstelle soll gegenwärtig ein
"Rückstau" von über 100 Fällen bestehen. Von Betroffenen werden noch
die Einigungsvorschläge für 1998
eingereichte Anträge vermißt.
Früher sollen die Rückstände bei etwa 30 Fällen jährlich gelegen haben.</p>
<p>Aufgrund des Wechsel in der Besetzung werden
in Kreisen der Urheberrechtler derzeit mehrere
Rechtsfragen - teilweise kontrovers -
diskutiert, so. u.a. :</p>
<p>Sind überhaupt 2 Kammern zulässig oder müßte dafür nicht zumindest das Wahrnehmungsgesetz geändert
werden ? Das Gesetz spricht nur von
"der Schiedsstelle". Eine dem § 60 GVG
vergleichbare gesetzliche Ermächtigung zur Bildung vom Kammern fehlt ebenso,
wie eine dem
§ 21 e GVG vergleichbare über die Geschäftsverteilung.
Den Rechtsmitteln sind aufgrund der Einrichtung von 2 Kammern qua odre de mufti des BMJ seit
01.01.2004 Tür und Tor geöffnet.</p>
<p>Für Anträge auf Festsetzung von
Gesamtverträgen ist zwingend eine mündliche Verhandlung vorgesehen. In
zahlreichen Fällen fanden diese bereits in
früheren Jahren statt, ohne daß
bisher ein Einigungsvorschlag erging. In entsprechender Anwendung der ZPO müßten diese
mündlichen Verhandlungen bei Neubesetzung des
Spruchkörpers wiederholt werden.</p>
<p>Es "lohnt" sich also für Nutzer,
die ihre Zahlungspflicht hinausschieben wollen - möglichst bis zur Insolvenz
ihrer schon schwachen GmbH - die
Schiedsstelle anzurufen.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="GVLAntrag"></a>Antrag der GVL auf
Herabsetzung der Vergütung für Vervielfältigung</h4>
<p>Die Ifpi hat bei
der Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Verwertung
von Urheber- und Leistungsschutzrechte beim Deutschen
Patent- und Markenamt, München, einen Antrag auf Herabsetzung der Vergütung für
die Vervielfältigung von Tonträgern von derzeit 9,009 % auf 5,6 % des
Herstellerabgabepreises gestellt.</p>
<p>Bekanntlich ist die Ifpi
zu 50% Gesellschafter der GVL Gesellschaft zur
Verwertung von Leistungsschutzrechten,
Hamburg.</p>
<p>Die GVL läßt
aufgrund eines Inkassomandates seit Jahrzehnten Vervielfältigungszuschläge auf
die Wiedergabetarife durch die GEMA bei Verwertern erheben.</p>
<p>Logische Konsequenz kann daher nur sein, daß die zugunsten der GVL von
der GEMA erhobenen Vervielfältigungszuschläge auf die
Wiedergabetarife entsprechend den
Vorstellungen der Ifpi - also um 37,84 % - gesenkt
werden.</p>
<p>Musiknutzern, die Verviellfätigungszuschläge
für die GVL an die GEMA
zahlen, kann nur geraten werden, die Forderungen
insoweit um 37,84 % zu kürzen, bezw. nur unter
Vorbehalt zu zahlen.</p>
<p>Gesamtverträge, die bisherigen Zuschläge
enthalten, sollten zum nächtsne
Termin unter Hinweis auf das laufende Verfahren
gekündigt und mit der GVL neu verhandelt werden.</p>
<p>Die Argumentation kann wörtlich aus dem
Antrag der Ifpi übernommen werden.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="NeueOrgaSchiedsstelle"></a>Neue Organisation
der Schiedsstelle</h4>
<p>Durch eine Organisationsverfügung des
Bundesministeriums der Justiz vom 21. November 2003 besteht die Schiedsstelle
nach § 14 Absatz 2 Satz 1 WahrnG
nunmehr aus zwei Kammern. Die bisherige Schiedsstelle
wurde dabei zur 2. Kammer ( !).</p>
<p>Ab 01.01.2004 ist die 1. Kammer für
Streitfälle mit geraden und die 2. Kammer für solche mit ungeraden Endziffern
(der Geschäftsnummern) zuständig.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="GEMADisco1"></a>GEMA
geht gegen Diskotheken vor</h4>
<p>Das Landgericht Berlin erließ am
11. Februar 2003 nachfolgende einstweilige Verfügung
auf Antrag der GEMA gegen eine Diskothek:</p>
<blockquote><p>Der
Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für
jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00
Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an
ihrem Vorstand, untersagt, aus dem Repertoire der Antragstellerin ( = GEMA) in
ihrem Geschäftsbetrieb .....-straße, Berlin, öffentlich wiederzugeben und/oder öffentlich wiedergegeben zu lassen, sofern sie nicht
vorher 3.871,35 Euro und ab März 2003
jeweils zusätzlich monatlich im voraus 1.027,74 Euro an die Antragsstellerin
zahlt oder unter Vorbehalt zahlt oder zu ihren Gunsten hinterlegt. </p>
<p>Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin
zu tragen.</p>
</blockquote>
<p>Die GEMA geht offensichtlich ernsthaft gegen
nicht zahlende Diskotheken vor. Dieses Recht, durch einstweilige Verfügung die weitere
Musiknutzung zu untersagen, steht ihr schon seit 1965 zu. Sie hat dieses
Instrument in den abgelaufenen 37 Jahren kaum eingesetzt. Erstaunlicherweise
hat die GEMA diese einstweilige Verfügung bisher nur gegen die juristische Person und
nicht auch gleich gegen deren Organe persönlich
gerichtet. Bekanntlich haften die Organe juristischer Personen für
Urheberrechtsverletzungen auch persönlich.</p>
<p>„Besserwisser“
der Diskothekenbranche sollten sich schnell auf das neue, absolut legale
Vorgehen der GEMA einstellen! Eine Diskothek, der die Nutzung des
GEMA-Repertoire untersagt ist, kann ihre
Tore gleich schließen.
Man muß sich schon über die Unverfrorenheit einzelner
Diskothekenbetreiber wundern.</p>
<p>Wir werden über den Fortgang berichten! Es ist nicht auszuschließen, daß diese Betreiber unter
„fachkundigem“ Rat auch noch Rechtsmittel
einlegen.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="PCPauschale"></a>Urheberpauschale für PC-Systeme</h4>
<p>Am 04. Februar 2003 setzte die Schiedsstelle
nach dem Gesetz über
die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten beim Deutschen
Patentamt- und Markenamt ihre absolut verbraucherfeindliche Rechtssprechung
fort.</p>
<p>Nach diesem Einigungsvorschlag sollen künftig 12,00 (in Worten:
zwölf) Euro je PC-Komplettsystem als
urheberrechtliche Abgaben bezahlt werden.</p>
<p>Der Einigungsvorschlag ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Der PC-Käufer soll also nach den Vorstellungen dieser
lebensfremden und maßlos überforderten Schiedsstelle unter ihrem Vorsitzenden Dördelmann künftig
für seine eigenen geistigen Schöpfungen und Leistungen zahlen, damit sich
einige Urheber ohne eigene Leistung ein noch bequemeres Leben und noch mehr
Luxus leisteml;nnen. </p>
<p>Was hat beispeilsweise
die VG Wort mit den Briefen, Schriftsätzen und Rundschreiben ihrer Nichtmitglieder zu tun?
Erhalten die Ausschüttungen
der VG Wort?</p>
<p>Wehret den Anfängen! Schreiben Sie an Ihre Landtags- und
Bundestagsabgeordneten! Nach den beiden Wahlen in Hessen und Niedersachen ist
die Zeit äußerst
günstig.</p>
<p>Laßt uns eine außerparlamentarische
„Große Koalition“ gegen die Maßlosigkeit
der Verwert&ungsgesellschaften und ihrer
Mitglieder bilden!</p>
<p>Jede Schule, jede Universität,
jedes Krankenhaus, jede Sozialstation, jede Stadt, jede Gemeinde, jeder
Arbeitslose, jeder Sozialhilfeempfänger,
jeder Kindergarten, jeder Rentner, jeder Taschengeldempfänger,
der eine PC kauft wird, davon betroffen!</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="NovelleUrhG"></a>Geplante Novelle des
Urheberrechts</h4>
<p>Die Bundesregierung plant eine Novelle des
Urheberrechtes. Der Entwurf kann <a href="http://www.bmj.bund.de/images/11476.pdf"
target=all>hier</a> auf den Seiten des
Bundesjustizministeriums eingesehen werden. (PDF-Datei). Nach Berichten von
Heise online hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, den 27. September
2002 Änderungen am
vorliegenden Entwurf beschlossen.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4
align="center"><a name="Hotelsendetarif"></a>Hotelsendetarif</h4>
<p>Die GEMA hat das Inkasso für die GVL mit Rückwirkung
zum 01. Juni
1998 übernommen. Die Rechnungen
werden im Oktober 2002 versandt und sind
für die Vergangenheit in zwei Raten zu
zahlen.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="Tarifverhandlungen2003"></a>Tarifverhandlungen
</h4>
<p>Die Tarifverhandlungen für das Jahr 2003 fanden am 17./18. Juli 2002 statt.
Sie werden im
Oktober 2002 fortgesetzt. In wesentlichen Punkten konnte bisher
keine Einigung
erzielt werden.</p>
<p>Die GEMA strebt – wie schon seit 2 Jahren –
eine Strukturreform des
Discothekentarifs – M-U III 1 c) – an. Künftig soll
das Eintrittsgeld neben
der Raumgröße und den Öffnungstagen als Parameter in
den Tarif einbezogen
werden. Diese Forderung stößt bei den betroffenen
Betrieben auf erheblichen
Widerstand. Die vorgesehene Staffelung nach
wöchentlichen Öffnungstagen ( 1 +
2 Tage, 3 und 4 Tage und mehr als 4 Tage wöchentlich)
findet bei vielen
Diskothekenbetreibern Zustimmung. Weiterhin soll der
Zuschlag für Showeinlagen
in den Tarif einbezogen werden. Bisher enthält M-U III
1 c) lediglich die
Möglichkeit für Kabaretteinlagen 30 % Zuschlag auf den
Wiedergabetarif zu
erheben. Die Streitfrage, ob Go Go
Girls, Männerstrip u.ä. unter diese
Bestimmung fallen, konnte auch in diesem Jahr nicht
einvernehmlich geregelt
werden. Ebenso sollen auch sogenannte Mottoparties, bei denen es sich nach
Auffassung der GEMA um gesondert zu zahlende
Veranstaltungen handelt, in den
neuen Tarif einbezogen werden.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="Fragebogen"></a>Fragebogen</h4>
<p>Im Juni versandte die GEMA an alle deutschen
Diskotheken Fragebogen. Es kamen
nur einige
hundert zurück. Den
Diskotheken kann nur angeraten werden, die
geforderten Auskünfte wahrheitsgemäß
zu erteilen. Gegenteilige
Empfehlungen
einiger „Berater“ sind falsch und können zu erheblichen
Kosten führen. Die GEMA hat
bereits angekündigt,
daß sie die
Angaben vor
Ort durch ihre Beauftragten überprüfen
lässt. Bei
falschen
Angaben entfällt
der Gesamtvertragsnachlaß und es sind 100%
Kontrollzuschlag auf den Normaltarif zu zahlen. Es lohnt sich also nicht.</p>
<p>Ein Beispiel dazu: Eine rheinische Diskothek schloß vor einiger Zeit
einen Vertrag
mit der GEMA und gab eine Raumgröße bis 300 qm an.
Eine Presseveröffentlichung
mit Foto des stolzen Besitzers enthielt die
tatsächliche Größenangabe
von 700 qm. Man hatte einen Floor
schlicht
„vergessen“. Naiver und dümmer geht es nimmer!
</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="InternetauftrittUndGEMA"></a>INTERNET
</h4>
<p>Die Homepages der gastronomischen Betriebe
sind heute die besten Informanten
der GEMA.
Jeder Beauftragte der GEMA hat einen INTERNET-Anschluß. Der
GEMA-Mann muß also nicht mehr um die Ecke wohnen. Er kann
seine Kontrollen
bequem von
seinem Wohnzimmer aus mittels INTERNET durchführen.</p>
<p>Tip : Was Sie ins INTERNET stellen, sollten Sie in jedem Falle
der GEMA melden!
<em>Wir sind alle kleine Sünderlein</em> war
einmal ein Hit von Willy Millowitsch
(GEMA-
Mitglied), gilt dennoch nicht als Ausrede oder Schutzbehauptung.</p>
<p align="right"><a href="#Uebersicht">nach oben</a></p>
<hr align="left" width="50%">
<h4 align="center"><a name="Vervielfaeltigungen"></a>Vervielfältigungen </h4>
<p>Das Überspielen
von Tonträgern auf Festplatte wie auch das
Brennen
von CDs ist
eine Vervielfältigung.
Diese ist vergütungspflichtig
und
wird mit 50 %
Zuschlag auf den jeweiligen GEMA-Wiedergabetarif berechnet. </p>
<p>Der Diskothekenbetreiber haftet für seinen DJ! Selbstverständlich
ist es für diesen bequemer, nur
mit dem Laptop oder einigen selbst zusammengestellten
und selbst gebrannten
CDs anzureisen, als mit mehreren hundert offiziell gekauften
Tonträgern. </p>
<p>Es ist bekannt, dass derzeit kaum jemand für diese neue Art der Vervielfältigung
die Rechte ordnungsgemäß erwirbt. </p>
<p align="right"> <a href="#Uebersicht">nach oben</a> </p>
<hr>
<p>Ältere <a href="alteinfos.htm">Infos</a> ansehen.</p>
<p
align="right"><a href="home.htm"
target="_parent">zurück</a></p>
</body>
</html>