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Verwertungsgesellschaft
Bild/Kunst
Weberstraße 61
53113 Bonn
per Einschreiben/Rückschein
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben mit der Aufforderung zum Abschluß eines Lizenzvertrages für ein Fernsehgerät habe ich erhalten.
Aus Ihrem Schreiben ist nicht ersichtlich, ob und welche Rechte im Sinne des Urhebergesetzes Sie und die von Ihnen erwähnte Verwertungsgesellschaft für die Nutzung an Filmwerken mbH und die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbh wahrnehmen.
Bevor ich abschließend Stellung nehme, fordere ich Sie auf, mir folgende Fragen zu beantworten:
1.
Ich vermisse Vollmachten der beiden von Ihnen angeblich auch vertretenen Verwertungsgesellschaften.
2.
3.
An welchen Werken nehmen Sie Rechte wahr? Übersenden Sie
bitte eine Aufstellung
a.
der Wahrnehmungsberechtigten
der drei Verwertungsgesellschaften
b.
der Werke,
an der die drei Gesellschaften angeblich Rechte wahrnehmen.
4. Welcher Tarif nach § 13 WahrnG soll angewandt werden?
5. Wann und wo ist dieser Tarif im Bundesanzeiger veröffentlicht worden?
6. Wurde der Tarif von dem Deutschen Patentamt als Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften genehmigt?
7.
Rein vorsorglich bestreite ich die Wahrnehmungsbefugnis der von Ihnen angeblich vertretenen drei Verwertungsgesellschaften, die Angemessenheit des unbekannten Tarifs und seine Anwendbarkeit auf die Wiedergabe von Fernsehsendungen unter ausdrücklichem Hinweis auf § 16 Absatz 1 WahrnG.
Mit freundlichen Grüßen