Stellungnahmen
Unter Federführung der IG Medien mit tatkräftiger Unterstützung der Bundesministerin für Justiz, Herta Däubler-Gmelin (SPD), ist in dieser Legislaturperiode ein neuer Schlag gegen die Nutzer von Musik und anderen künstlerischen Werken geplant.
Das Ganze läuft unter dem Motto:
Gesetz zu Einführung eines Gemeinschaftsrechts der
Urheber und ausübenden Künstler
Künstlergemeinschaftsgesetz - KGRG
Der ausformulierte Entwurf stammt von Prof. A. Dietz, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, München. Auftraggeber ist der Arbeitskreis "Goethegroschen- Tantiemenausgleich" der Industriegewerkschaft Medien.
Das Urheberrechtsgesetz soll nach den Vorstellungen dieser Sozialisten um einen neuen 9. Abschnitt mit den §§ 68 a bis 68 e sowie den §§ 26; 27; 52; 54 i; 61; 75; 77; 82; 84 und das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in den §8 ergänzt werden.
Ziel dieses Entwurfes ist die Einführung einer Vergütungspflicht urheberrechtlich nicht geschützter Werke und Leistungen zugunsten der lebenden Urheber und Künstler.
Der Gesetzesentwurf ist Sozialismus pur. Urhebern und Künstlern reicht offensichtlich der Geldsegen nach gegenwärtigem Recht nicht mehr aus. Nun sollen auch Mozart und Goethe herhalten, um wenig erfolgreichen (oder gar unfähigen ?) Urhebern und Künstlern zu der berühmten "goldenen Nase" ohne eigene Leistung zu verhelfen.
Zahlungen für Mozarts "Kleine Nachtmusik", damit Christian Bruhn, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA eine höhere Rente erhält?
Der Erfindergeist sozialistischer Gewerkschaftler und Politiker kennt beim Zugriff auf die Leistungen anderer keine Grenzen und wird immer dreister. Unter dem Stichwort "Kultur" scheint alles erlaubt.
Fehlende eigene Schöpfungen werden durch den Zugriff auf überragende persönliche Leistungen Verstorbener, die sich nicht mehr wehren können, ersetzt.
Wir rufen die Urheber und Künstler, die diesen Gesetzentwurf unterstützen, auf:
Leistet selbst etwas und versucht nicht, auf Kosten anderer zu leben!
Keine weitere Macht den Verwertungsgesellschaften. Keine weitere Finanzierung von Villen in Ascona oder Fincas auf Mallorca zu Lasten der deutschen Verbraucher.
Werke längst verstorbener Urheber, die nie einer Verwertungsgesellschaft oder Gewerkschaft angehörten, müssen frei und kostenlos zugängig bleiben.
Am 07. Mai 1998 beschloß der Deutsche Bundestag die 6. Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). (Stenografischer
Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages vom 07. Mai 1998 - 13/21553).
Das Protokoll als selbstenpackende Datei: http://www.bundestag.de/ftp/13235i.exe
Die PDS brachte als einzige Partei den Antrag der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. ein, in § 31 GWB das Verbot von Gegenseitigkeitsverträgen zwischen Verwertungsgesellschaften mit nationaler Ausschließlichkeit aufzunehmen. Ihr Abgeordneter Kutzmutz begründete diesen Antrag unter Übernahme der Beispiele und Argumente der Bundesvereinigung. Die in dieser Rede persönlich angesprochene Abgeordnete Wöhrl (CSU) blieb bei dem aus ihrem Wahlkreis stammenden Beispiel des Tanzlokals, das bisher jährlich DM 4000,-- zahlte und nunmehr DM 69000,-- an die GEMA zahlen soll, stumm wie ein Fisch.
Hat ihr das Beispiel die Sprache verschlagen? Oder sind ihr Kleinbetriebe und der Mittelstand gleichgültig? Man wird ihr, wie auch anderen Abgeordneten, im Wahlkampf die Gretchenfrage stellen müssen.
CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/die Grünen lehnten den PDS-Antrag auf Verbot der Gegenseitigkeitsverträge einhellig ab.
Vertreten diese Parteien überhaupt noch die Interessen der Verbraucher, des Mittelstandes und der Kleingewerbetreibenden?
Die Macht der GEMA bleibt ungebrochen, dank unserer etablierten Parteien.
Musikveranstaltende Betriebe und Endverbraucher zahlen "fröhlich" weiter.
Immer mehr Geld für die Monopole - die Kleinen können auf der Strecke bleiben, was soll's
Daß mancher Musikveranstalter über das Ergebnis der Landtagswahlen in Sachsen Anhalt und über die Bundestagswahl am 27. September 1998 nachdenkt, ist bei diesen Vorgaben der sogenannten etablierten Parteien nicht verwunderlich.
1.
Die Forderung der IG Medien und der VG Bild/Kunst nach einer gesetzlichen Vergütungsregelung für die Ausstellung eines Originals oder eines
Vervielfältigungsstücks eines Werkes der bildenden Kunst oder von Lichtbildwerken trifft in erster Linie die öffentlichen Museen, Kirchen,
Rathäuser und Kunsthallen.
Die Vergütungsvorstellungen knüpfen nicht an den geldwerten Vorteil einer Ausstellung an, sondern an den Versicherungswert. Diese Forderung verstößt deshalb gegen das derzeit geltende System der Vergütungen für Urheberrechte und Leistungsschutzrechte, insbesondere gegen § 13 Absatz 3 Satz 1 WahrnG und die Anlage zu § 54 Absatz 4 UrhG.
Eine Zahlung nach dem Versicherungswert einer Ausstellung würde zu utopischen Vergütungsansprüchen führen.
5 % von 1.000.000,-- DM = 50.000,-- DM x 5 Wochen = 250.000,-- DM
Eine Ausstellung noch lebender oder geschützter bildender Künstler ist danach aus wirtschaftlichen Gründen weder für öffentliche Museen noch private Veranstalter (Banken, Hotels, Kunstvereine, Versicherungen usw.) wirtschaftlich durchführbar.
Museen werden nicht mehr in der Lage sein, Werke zeitgenössischer bildender Künstler für ihre ausgestellten Sammlungen zu erwerben.
Private Sammler werden werder vollständige Sammlungen noch Einzelstücke für Ausstellungen auf Dauer oder auch nur vorübergehend zur Verfügung stellen können.
2.
Hotels, Banken, Versicherungen, Ärzte, Rechtsanwälte würden bei einer Änderung des Urheberrechts im Sinne der IG Medien und der VG Bild/Kunst aus wirtschaftlichen
Gründen gezwungen, auf Ausstellungen vollständig zu verzichten. Ebenso müßten sie auf die Dekoration ihrer Räume mit Werken der bildenden Kunst verzichten.
3.
Hotels, Banken, Versicherungen, Ärzte, Rechtsanwälte usw. können ohne weiteres auf die Ausstellung von Werken der bildenden Kunst verzichten, fallen dann allerdings auch
weitgehend als Käufer dieser Werke aus.
Da Angebot und Nachfrage auch auf dem Kunstmarkt die Preise regeln, würde der Ausfall einer solchen Käufergruppe in weiten Bereichen, insbesondere bei den Werken junger Künstler, bei Lichtbildern und Grafiken, zu einem Zusammenbruch des Marktes führen.
Betroffen wären ausschließlich die Künstler selbst, nicht jedoch ihre Funktionäre.
4.
Die Forderungen der IG Medien und ihrer Verbündeten geht über die derzeitige öffentliche Haushaltslage hinweg und paßt für die übrigen Betroffenen nicht in die gegenwärtige Wirtschaftslage.
Auf die Ausstellung der Werke bildender Künstler und Lichbildwerke können die in dem Vorschlag angesprochenen Kreise ohne weiteres und ohne jede Beeinträchtigung ihrer Erwerbsgeschäfte verzichten. Ob die Künstler auf diesen Markt verzichten können, muß bezweifelt werden.
Leidtragende sind ausschließlich die Künstler selbst.
5.
Wenn eine Künstler beim Aufbau einer Ausstellung oder der Durchführung einer Performance hilft oder persönlich bei einer Vernissage anwesend ist, erhält er heute schon in aller Regel ein Honorar.
Ebenso werden ihm die Auslagen ersetzt. Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelung.
Häufig ist es allerdings so, daß - gerade junge Künstler - sich drängen, persönlich in Ausstellungen anwesend sein zu dürfen. Sie suchen den Kontakt zum interessierten, aber auch zum potentiell kaufwilligen Publikum.
6.
Das "Kulturforum der Sozialdemokratie 1996", das zu einem ähnlichen Vorschlag gelangt, dürfte weitgehend identisch mit der Fachgruppe Bildende Kunst in der IG Medien gewesen sein. Leider fehlen für
beide die Teilnehmerlisten.
7.
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. die die Gastronomie, den Einzelhandel, die Tanzschulen, die Groß- und Mehrzweckhallen, die Automatenunternehmer und dier Unternehmen der funktionellen
Musik in allen Urheberrechtsfragen vertritt, lehnt die Novellierung des Urheberrechts im Sinne der IG Medien, des Kulturforums der Sozialdemokratie und der VG Bild/Kunst ab.